In Deutschland gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Sie betrifft vor allem Pfleger. Weisen sie nicht gegenüber ihrer Stadt oder ihrem Landkreis nach, dass sie geimpft sind oder als genesen gelten, muss ihre Kommune ihnen den Zugang zur Arbeit verwehren. Der Landkreis Warendorf – zwischen Münster und Bielefeld gelegen – hat nun Pfleger angeschrieben und sie auf dieses Gesetz hingewiesen, das der Bundestag zum Jahreswechsel verabschiedet hat. Und auch dass der Landkreis nicht beabsichtige, dieses Gesetz durchzusetzen.
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