Bundeswehr: Die Beschaffung ist das bürokratische Kernproblem – Revolverblatt.news

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Das 100 Milliarden Euro schwere „Sondervermögen“ für die Bundeswehr konnte nach einigem gewissen Hin und Her die legislativen Hürden passieren. Der Bundestag hat einer entsprechenden Ergänzung des Grundgesetzes (neu: Artikel 87a) mit satter Zwei-Drittel-Mehrheit am 3. Juni 2022 zugestimmt, der Bundesrat folgte mit einer entsprechenden Entscheidung am 10. Juni. Ab sofort geht es nun um die praktischen Folgen, vor allem um das Beschaffungswesen der Bundeswehr.

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