Merkel hat Recht gebrochen: Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute Morgen festgestellt. Mit ihren Äußerungen zur Kemmerich-Wahl im Februar 2020 in Thüringen hat die Kanzlerin „in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt“, wie das Gericht auf seiner Website schreibt. Damit habe Merkel in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eingegriffen.
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