Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaft – Revolverblatt.news

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider – vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht, da es zum Beispiel betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst. Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.

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