Weniger Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger: Grundeinkommen durch die Hintertüre? – Revolverblatt.news

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Bereits am Freitag hat der Bundestag zum ersten Mal darüber debattiert: Die Bundesregierung will die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) aussetzen – vorerst für ein Jahr. Sie beruft sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, das 2019 eine Neuregelung bei Pflichtverletzungen von Arbeitslosen gefordert hatte. Die Mehrausgaben sollen 2022 nach Berechnung der Bundesregierung 12 Millionen Euro betragen.

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