„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So steht es in Artikel 1 des bundesdeutschen Grundgesetzes. Doch was kümmert die staatliche Gewalt das Grundgesetz, wenn es der staatlichen Gewalt darum geht, „Nazis“ zu verhindern?
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