Polizisten stehen oft vor unschönen Entscheidungen. So am zurückliegenden Wochenende in Berlin: Journalisten wollen ihrem verfassungsrechtlich geschützten Auftrag nachkommen und über eine propalästinensische Demonstration berichten. Eine heikle Veranstaltung. Ihr gewaltbereiter Charakter wird später dazu führen, dass die Polizei gegen Teilnehmer der Demonstration ermittelt – auch wegen Volksverhetzung. Zudem greifen Teilnehmer die besagten Journalisten an. Das gefährdet das Verfassungsgut Pressefreiheit, ist aber auch mutmaßlich ein Straftatbestand – nämlich eine „Körperverletzung“.
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