Irreführender „Faktencheck“ von Correctiv zu nicht zugelassenen Inhaltsstoffen von Biontech – Revolverblatt.news

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2. 01. 2022 | Im Netz kursieren Berichte, dass zwei „Nanolipide“ im Impfstoff von Pfizer-Biontech nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassen seien. Das haben die „Faktenchecker“ von Correctiv überprüft. Sie vergaben kurz und bündig das Prädikat „falsch“. Das ist allenfalls die halbe Wahrheit und daher tendenziös und irreführend.

Am 23.12.2021 hat Correctiv einen „Faktencheck“ zu der Behauptung veröffentlicht, der Impfstoff von Biontech/Pfizer enthalte zwei nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassene Impfstoffe. Er ist ein Beispiel für die Strategie der Faktenchecker des Im-Zweifel-gegen-den-Angeklagten und für die Grundannahme, dass alles, was regierungsamtliche Stellen sagen, die Wahrheit ist, und alles andere Lüge. Die „Faktenchecker“ Matthias Bau und Sophie Timmermann haben herausgefunden:

Der Beweis für die Behauptung über angeblich nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassene Inhaltsstoffe der Impfung von Biontech/Pfizer soll ein Vermerk in einem Produktblatt der Firma Echelon Biosciences Inc. sein. Dort heißt es: „This product is for research use only and not for human use.“ Die Inhaltsstoffe finden sich zwar in der Biontech-Impfung, Echelon hat nach einer CORRECTIV.Faktencheck-Recherche aber gar nichts mit der Impfstoffherstellung zu tun. Die EMA wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Impfstoffe sicher und gut kontrolliert seien. Die Inhaltsstoffe wurden im Zulassungsprozess überprüft, laut der EMA sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten. (…) Die beiden Bestandteile sind außerdem nicht gefährlich für den Menschen. (…) Die Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 sind zwar in der Impfung von Biontech enthalten, anders als behauptet sind sie jedoch mit der Impfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassen worden.“

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Dass eine Firma, auch wenn es nicht die Firma ist, die Biontec/Pfizer beliefert, den Stoff, der in dem Impfstoff enthalten ist, als nur für Forschungszwecke und nicht für den Gebrauch am Menschen klassifiziert, könnte man als Indiz akzeptieren, dass hier tatsächlich ein unerprobter Stoff verwendet wird. Zumal in den Zulassungsdokumenten kein Bezug zu den Herstellern der fraglichen Nano-Lipide steht, sondern nur die Namen dieser chemischen Stoffe. Dass die EU-Medizinbehörde den Pfizer-Biontech-Impfstoff zugelassen hat, wenn auch nur bedingt, haben wir auch ohne den Faktencheck gewusst. Das hinzuschreiben war keine große Leistung.

Auch die Firma biomol, die den Stoff ALC-0315 vertreibt, versieht ihn auf der Internetseite mit dem Warnhinweis:

Achtung: Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!“

Die besagten Inhaltsstoffe des Impfstoffs scheinen tatsächlich keine explizite Zulassung zur Verwendung in Medizinprodukten zu haben. Sie scheinen nur indirekt als Impfstoffbestandteil und nur in dieser Funktion zugelassen zu sein.

Man könnte und sollte als Faktenchecker daher die Uneindeutigkeit der zu überprüfenden Aussage feststellen, und sagen, dass sie nicht falsch ist, wenn gemeint ist, dass die beiden Stoffe vor der Zulassung des Impfstoffes, mit dem sie im Schnellverfahren huckepack mit zugelassen wurden, noch nicht zugelassen waren.

Oder man macht es wie Correctiv, lässt es beim Feststellen eines Formfehlers bewenden und stempelt die Aussage in Bausch und Bogen als „falsch“, ohne die Leser zu informieren, was an der überprüften Aussage richtig ist.

Was Wahrheit ist, bestimmt die Behörde

Hautgegenbeweis für die anti-journalistischen Faktenchecker ist wieder einmal, dass eine Behörde der überprüften Behauptung tatsächlich oder scheinbar widerspricht.

Schauen wir uns näher an, was die Arzneimittelbehörde EMA, berüchtigt für ihre viel zu große Nähe zur Pharmabranche und eine geschäftige Personal-Drehtür mit derselben, den Faktencheckern über die beiden Stoffe zu sagen hat:

1. „Die EMA wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Impfstoffe sicher und gut kontrolliert seien“

Das sagt nichts über die Zulassung der Inhaltsstoffe. „Sicher“ müssen sie sagen, sonst müssten sie den Impfstoff umgehend vom Markt nehmen. „Gut kontrolliert“ kann alles bedeuten, was man sich darunter vorstellen will.

2. „Die Inhaltsstoffe wurden im Zulassungsprozess überprüft, laut der EMA sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten.“

Was die „Faktenchecker“ in diesem Zusammenhang auch schreiben sollten, wenn es ihnen um objektive Information der Leser und um eine faire Auseinandersetzung mit kritischen Stimmen ginge, ist zum Beispiel folgendes aus dem Prüfungsdokument der britischen Zulassungsbehörde (S.14):

Der COVID-19 mRNA Impfstoff BNT162b2 besteht aus der mRNA Komponente mit 4 lipiden Komponenten, die Nanopartikel bilden. Von diesen sind zwei neuartig und wurden bisher nicht in pharmazeutischen Produkten genutzt.“

List man das oben verlinkte Zulassungsdokument, so erstarrt man nicht gerade in Erfurcht vor der Genauigkeit der Prüfung. Einige Tierversuche und die Erwartung, dass es schon gutgehen werde, liest man da.

Der Inhaltsstoff ist mit dem Impfstoff einfach mit genehmigt worden, auf Basis der Philosophie, dass man ja bei der (sehr stark beschleunigten) Zulassungsstudie des Impfstoffs gemerkt hätte, wenn ein Inhaltsstoff größere Probleme verursacht hätte. Das mag in Anbetracht der damaligen Lage durchaus angemessen gewesen sein. Aber man sollte und darf nicht so tun, als sei alles nach normalen Maßstäben gelaufen und jeden diskreditieren, der das in Zweifel zieht.

3. „Die beiden Bestandteile sind außerdem nicht gefährlich für den Menschen.“

Woher Bau und Timmermann das bloß so genau wissen, dass sie es einfach so als Tatsache hinschreiben können, wo die Stoffe doch vor Zulassung der damit produzierten Impfstoffe nicht oder kaum an Menschen erprobt wurden? Es gibt sogar einen Gegenbeweis.

Laut einem Bericht in Pharmazeutische Zeitung, sind schwere allergische Reaktionen (Anaphylaxien), wie sie schon am ersten Tag der Covid-Impfkampagne in Großbritannien in zwei Fällen innerhalb von Minuten nach Gabe des mRNA-Impfstoffs von Biontech/Pfizer auftraten, nachweislich auf Allergien gegen den Inhaltsstoff PEG zurückzuführen. Einer der beiden neuartigen Inhaltsstoffe, ALC-0159, enthält Polyethylenglykol/Makrogol (PEG).

Diese lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen sollen zwar sehr selten auftreten. „Nicht gefährlich für den Menschen“, wie die Faktenchecker behaupten, ist aber definitiv falsch. Was einen umbringen kann ist gefährlich.

Fazit

Auf Basis solcher unfairer, einseitiger „Faktenchecks“ voller Auslassungen verbreiten die Anti-Journalisten von Correctiv nicht nur ihre Gegenmeinung. Das Recht würde ihnen kaum jemand abstreiten wollen. Nein, auf dieser Basis entscheiden sie selbstherrlich, was über soziale Medien Verbreitung finden darf und was weich oder hart zensiert wird. Ob ihr eigener Faktencheck Falschbehauptungen oder wichtige Auslassungen enthält und ob diese aufgedeckt werden, spielt dafür keine Rolle. Diese Leute haben Narrenfreiheit, denn sie verteidigen die Mächtigen gegen Kritik.

Exkurs als P.S.

Weil ich bei den Recherchen per Corodoc auf die eine Präsentation von Pfizer und Biontech für Investoren vom 8. Dezember 2021 stieß, will ich Ihnen nicht vorenthalten, was dort in den Sicherheitsinformationen zur Impfung von Schwangeren steht:

Verfügbare Daten zur Gabe des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs an schwangere Frauen reichen nicht aus, um die impfstoffbezogenen Risiken während der Schwangerschaft zu beurteilen.“ (insufficient to inform vaccine-associated risks in pregnancy)

Dennoch wird ungeniert Schwangeren die Impfung empfohlen und es wird, nach allem was ich weiß, nicht einmal systematisch nachgehalten, ob es dadurch zu schädlichen Nebenwirkungen kommt, etwa vermehrten Fehlgeburten. Schwangere sind auch nicht von den Schikanen gegen nicht gegen Covid geimpfte Menschen ausgenommen. Sie werden also de facto zum Impfen genötigt; trotz der ungenügenden Informationslage, über die in der Information der EU-Zulassungsbehörde EMA zu lesen ist:

In tierexperimentellen Studien wurden keine schädlichen Auswirkungen während der Schwangerschaft festgestellt, jedoch sind die Daten zur Anwendung von Comirnaty während der Schwangerschaft begrenzt.“

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