In Bayern gilt jetzt eine 2G-Regel für viele Bereiche des öffentlichen Lebens, insbesondere Freizeit-, Kultur-, Sportangebote. Dieser Ausschluss von Ungeimpften gilt erstmals auch – gegen die eindeutige Empfehlung der Ständigen Impfkommission – für Jugendliche ab 12 Jahren. In dieser Altersgruppe sind in Bayern nur etwa 40 Prozent „geimpft“ – fast zwei Drittel der 12- bis 17-Jährigen werden also von den insbesondere für ihre Altersgruppe wichtigen Teile des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.
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