„Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei vom 30. Oktober 1961 war kein Akt der Nächstenliebe oder gar ein Zeichen fortschrittlicher Zuwanderungspolitik. Deutschland war knapp an Arbeitskräften. Die Optionen lauteten entweder Wachstumsverzicht oder Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland.“
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