Der Schritt ist zweifelsohne primär eine Retourkutsche gegen Berlin, wo man seit Jahren an vorderster Front gegen die polnische Justizpolitik steht. Die umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau beschäftigen EU-Gremien seit Jahren. Zuletzt hatte der EuGh geurteilt, eine 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am obersten Gerichtshof sei nicht garantiert unabhängig und überparteilich. Die polnische Landesjustizkammer, welche die Ernennungen für die Disziplinarkammer vornehme, sei ein Organ, das „von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde“, an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel.
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